1. Anwendung:

Alle unsere Leistungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.

2. Offerten:

Unsere Offerten sind zeitlich befristet und vertraulicher Natur. Sie dürfen keinesfalls an Dritte übertragen, abgetreten oder diesen zur Kenntnis gebracht werden, soweit die Spring AG nicht vorgängig schriftlich zugestimmt hat. Dies beinhaltet auch alle Planungs- und Arbeitsunterlagen. Auf unser Verlangen sind uns sämtliche übergebenen Unterlagen vollumfänglich zurückzuerstatten. Allfällige Verletzungen dieser Diskretions- und Rückgabe-pflichten würden uns gegebenenfalls zu Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag berechtigen.

3. Preise

Sämtliche Preise sind in Schweizer Franken angegeben. Die 'vorgezogene Recycling Gebühren' (Swico) ist im Produkte-Preis inbegriffen. Die Preise verstehen sich exkl. Transport- und Verpackungskosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Preisänderungen für noch nicht ausgeführte Lieferungen und Leistungen bleiben vorbehalten.

4. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Lager Horgen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung oder Verlust sind uns vom Empfänger innerhalb 5 Tagen nach Eingang der Sendung anzumelden. Transportschäden müssen unverzüglich der Transportfirma gemeldet oder die Annahme verweigern werden. Die Fracht- und Verpackungskosten werden nach effektiven Aufwand belastet.

5. Zahlungsbedingungen und -fristen

Erstlieferungen werden gegen Vorkasse, Kreditkarte oder nach unserem Ermessen gegen Rechnung beliefert. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. Die SpringAG kann einen Verzugszins in Höhe von 5% geltend machen. Alle Mahn- und Inkasso-Spesen im Falle von Annahme- oder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Käufers.

6. Eigentumsvorbehalt

An allen verkauften Produkten behalten wir uns bis zum Eingang des vollen Kaufpreises das Eigentumsrecht vor und sind berechtigt, eine entsprechende
Eintragung im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister zu veranlassen.

7. Lieferfristen

Wir versuchen, die von uns genannten und sorgfältig berechneten Lieferfristen auch unter nicht voraussehbaren Schwierigkeiten einzuhalten. Wir können dafür jedoch keine bindenden Zusicherungen geltend machen. In allen Fällen höherer Gewalt sind wir von der Einhaltung der Lieferfristen entbunden, ohne dass dem Kunden das Recht zusteht, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

8. Garantie(Gewährleistung)

Auf Geräte und Zubehör geben wir die Hersteller-Garantie. Die Garantie erstreckt sich vom Tage der Ablieferung oder (im Falle von vereinbarter Installation) der Beendigung der Montage an auf alle innerhalb der im individuellen Vertrag zwischen der Spring AG und dem Kunden vereinbarten Garantiefrist allenfalls auftretenden Mängel, die nachweisbar ihre Ursache in Materialfehlern oder fehlerhafter Fabrikation haben. Unsere Garantie beschränkt sich jedoch nach unserem Ermessen auf Reparatur oder Ersatz der mangelhaften Produkte oder Bestandteile oder auf die Vergütung des Sachwertes der nicht ersetzten Produkte oder Bestandteile. Jede weitergehende Sach- oder Rechtsgewährleistung, im Besonderen für so genannte mittelbare oder indirekte Schäden, wird ausgeschlossen. Für Änderungen oder Reparaturen, die nicht durch unsere eigenen oder durch von uns bezeichnete Fachleute vorgenommen wurden, können wir keine Haftung übernehmen. Auf Lampen, allgemeine Verschleiss- und Glasteile gewähren wir keine Garantie. Die Garantie ist nur gültig bei Vorlage der Originalrechnung. Die Garantie ist nicht gültig, wenn die Serienummer (Barcode) auf dem Produkt in irgendeiner Weise geändert oder entfernt wurde oder unleserlich ist.

9. Rücksendungen

Rücksendungen können nur nach vorheriger Rücksprache mit uns angenommen werden. Ware und Originalverpackung müssen in einwandfreiem Zustand sein.
Für Umtriebe und Nachkontrollen wird eine Umtriebsentschädigung von 10 % des Warenwerte, mindestens aber Fr. 40.- verrechnet. Für verschmutzte, beschädigte, veränderte oder verlorene Waren können keine Gutschriften gewährt werden.

10. Reparaturen

Reparatursendungen werden nur nach vorheriger Rücksprache mit uns angenommen.Wenn Sie einen Kostenvoranschlag wünschen, müssen Sie diesen ausdrücklich verlangen, ansonsten wird eine Reparatur ohne Rückmeldung zu den bestmöglichen Konditionen ausgeführt. Der Kostenvoranschlag wird bei Nichtausführung mit Fr. 55.00 in Rechnung gestellt. Wir behalten sich vor, Arbeiten unter Fr. 55.00 direkt, ohne Einholung einer Bestätigung durch den Kunden, auszuführen. Bei Nichterteilung des Reparaturauftrages innert 10 Tagen nach Zustellung des Kostenvoranschlages ist die Spring AG berechtigt, das Gerät des Kunden an diesen Kostenpflichtig zurückzusenden und den Kostenvoranschlag in Rechnung zu stellen. Auf Reparaturen besteht kein Rückgaberecht.

11. Datenschutz

Die Spring AG darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die SpringAG ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Spring AG vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Spring AG auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Spring AG die Daten zu Marketingzwecken verwenden sowie für Werbezwecke an Ihre Partner weitergeben. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.

12. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Spring AG jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt durch Publikation auf unserer Website in Kraft.

13. Vertraulichkeit

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder  angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Horgen, Schweiz. Unsere Verträge unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht.

Spring AG
Glärnischstrasse 68
CH-8810 Horgen